Smalltalk
An alle ALG und Arbeitsamtrechtler
elodek - 21. Feb '13
Ich bin seit über einem Jahr bei meinem jetztigen Chef angestellt und wir kommen sehr gut miteinander klar. Problem ist, dass aus verschiedenen Gründen der Finanzrahmen gerade eng ist und ich wohl gehen muss (und in dem Sinn auch möchte, da ich ihm helfen will). Es sieht so aus alo ob sich die Lage in 2,3 Monaten wieder entspannen wird und wir háben überlegt dass ich dann wieder einsteige.
Frage: Geht das einfach so? Wie sieht wohl das Arbneitsamt das, sprich macht es Ärger wenn ich ALG1 beziehe und dann beim alten Arbeitgeber wieder einsteige?
Vielen Dank für eure Hilfe
Frage: Geht das einfach so? Wie sieht wohl das Arbneitsamt das, sprich macht es Ärger wenn ich ALG1 beziehe und dann beim alten Arbeitgeber wieder einsteige?
Vielen Dank für eure Hilfe
macmoldis - 21. Feb '13
als aller erstes: Das ist keine Rechtsauskunft
Wenn dein Chef dich ordentlich kündigt (und nicht du selbst), du meldest dich arbeitslos und wenn du Anspruch auf ALG1 hast,solltest du es bekommen. Wenn du dich nach 2 oder 3 Monaten beim Arbeitsamt wieder abmeldest, werden sie dich beim Amt sicherlich nicht behalten wollen.
Vielleicht wollen sie dich zwischendurch aber auch mal in eine Maßnahme reinstecken, dich in eine andere Arbeit vermitteln ....
Einen Anspruch auf Wiedereinstellung bei deinem alten Arbeitgeber hast du jedenfalls nicht ...
Der aus Arbeitnehmer-Sicht bessere und sicherer Weg wäre in diesem Falle wohl eher Kurzarbeit, die Arbeitsleistung kann auch Null sein und das Entgelt kommt in dieser Zeit vom Arbeitsamt
de.wikipedia.org/wiki/Kurzarbeit
... und zum Schluß: es ist noch immer keine Rechtsauskunft
Wenn dein Chef dich ordentlich kündigt (und nicht du selbst), du meldest dich arbeitslos und wenn du Anspruch auf ALG1 hast,solltest du es bekommen. Wenn du dich nach 2 oder 3 Monaten beim Arbeitsamt wieder abmeldest, werden sie dich beim Amt sicherlich nicht behalten wollen.
Vielleicht wollen sie dich zwischendurch aber auch mal in eine Maßnahme reinstecken, dich in eine andere Arbeit vermitteln ....
Einen Anspruch auf Wiedereinstellung bei deinem alten Arbeitgeber hast du jedenfalls nicht ...
Der aus Arbeitnehmer-Sicht bessere und sicherer Weg wäre in diesem Falle wohl eher Kurzarbeit, die Arbeitsleistung kann auch Null sein und das Entgelt kommt in dieser Zeit vom Arbeitsamt
de.wikipedia.org/wiki/Kurzarbeit
... und zum Schluß: es ist noch immer keine Rechtsauskunft
elodek - 21. Feb '13
Mit der Kurzarbeit ist schwierig sind insgesamt 6 Angestellte und das würde ja nur mich betreffen.
elodek - 21. Feb '13
Zusatz: Ich arbeite "nur" 100std/Monat
Schulz - 21. Feb '13
Das mit der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber ist vernünftig.
Vielleicht ist Dein Arbeitgeber aber auch zusätzlich bereit, Dir mit einem separaten Vertrag verbindlich die Wiedereinstellung zuzusagen. Das solltest Du dann aber dem Arbeitsamt nicht zeigen.
Vielleicht ist Dein Arbeitgeber aber auch zusätzlich bereit, Dir mit einem separaten Vertrag verbindlich die Wiedereinstellung zuzusagen. Das solltest Du dann aber dem Arbeitsamt nicht zeigen.
tona - 21. Feb '13
Hallo SF Elodek,
oftmals wird vom Arbeitslosenamt erwartet, das man seinen ehemaligen Arbeitgeber verklagt, insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen.
Diese Erwartung des AA steht einer gewünschten Wiedereinstellung kontraproduktiv gegenüber.
Rest per Mail!
oftmals wird vom Arbeitslosenamt erwartet, das man seinen ehemaligen Arbeitgeber verklagt, insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen.
Diese Erwartung des AA steht einer gewünschten Wiedereinstellung kontraproduktiv gegenüber.
Rest per Mail!
elodek - 21. Feb '13
Ich wollte auf jeden Fall auf 400€ Basis weiter bei ihm arbeiten bis zur Freigrenze von 165€ (ist die noch aktuell?).
Eine schriftliche Zusage ist schwierig, Option 1 ist halt es läuft wieder und ich steig wieder ein oder es klappt nicht aber dann bringt der Vertrag nichts, weil nachher bin ich angestellt aber er kann mich nicht bezahlen.
Eine schriftliche Zusage ist schwierig, Option 1 ist halt es läuft wieder und ich steig wieder ein oder es klappt nicht aber dann bringt der Vertrag nichts, weil nachher bin ich angestellt aber er kann mich nicht bezahlen.
moffium - 21. Feb '13
reicht doch! Würden alle "nur" 100std arbeiten gäbe es mehr Arbeit für alle, juhu.
macmoldis - 21. Feb '13
... bei vollem Lohnausgleich, wohlgemerkt ;-)
dradio.de/dlf/sendungen/wirtschaftundgesellschaft/2007533/
dradio.de/dlf/sendungen/wirtschaftundgesellschaft/2007533/
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