Smalltalk
Rotkäppchen für Beamte
EMINEMXXL - 07. Nov '07
Hallo :-) war das hier schon mal drin ? Wers nicht kennt, kann ja mal lesen *g*
Rotkäppchen auf Amtsdeutsch
Im Kindsfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte, noch unbeschulte Minderjährige aktenkundig, welche durch ihre unübliche Kopfbekleidung gewohnheitsrechtlich Rotkäppchen genannt zu werden pflegt.
Der Mutter besagter R. wurde seitens ihrer Mutter ein Schreiben zustellig gemacht, in welchem dieselbige Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebedürftigkeit machte, der Großmutter eine Sendung von Nahrungs- und Genußmittel zu Genesungszwecken zuzustellen.
Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassen der Waldwege auf Kreis- und Bezirksebene belehrt. Dieselbe machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffällig und begegnete beim Übertreten des amtlichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in gesetzwidriger Amtsanmaßung Einsicht in das zu Transportzwecken von Konsumgütern dienende Korbbehältnis und traf in Tötungsabsicht die Feststellung, daß die R. zu ihrer verschwägerten und verwandten, im Baumbestand angemieteten Großmutter eilend war.
Da wolfsseits Verknappung auf dem Ernährungssektor vorherrschend war, faßte er den Entschluß, bei der Großmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprachig zu werden. Weil dieselbige wegen Augenleidens arbeitsunfähig geschrieben war, gelang dem in Freßvorbereitung befindlichen Untier die Täuschungsabsicht, worauf es unter Verschlingung der Bettlägerigen einen strafbaren Mundraub zur Durchführung brachte.
Ferner täuschte das Tier bei der später eintreffenden R. seine Indentität mit der Großmutter vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch Zweitverschlingung der R. seinen Tötungsvorsatz unter Beweis.
Der sich auf einem Dienstgang befindliche und im Forstwesen zuständige Waldbeamte B. vernahm Schnarchgeräusche und stellt deren Urheberschaft seitens des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, das dortseits zuschlägig beschieden und pro Schuß bezuschußt wurde.
Nach Beschaffung einer Pulverschießvorrichtung zu Jagdzwecken gab er in wahrgenommener Einflußnahme auf das Raubwesen einen Schuß ab. Dieser wurde in Fortführung der Raubtiervernichtungsaktion auf Kreis- und Bezirksebene nach Empfangnahme des Geschosses ablebig. Die gespreizte Beinhaltung des Totgutes weckte in dem Schußgeber die Vermutung, daß der Leichnam noch lebendes Menschenmaterial beinhalte.
Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines einseitig angeschliffenen und mit Spitze und Handgriff versehenen Stück Bandstahl den Kadaver zur Totvermarktung und stieß hierbei auf die noch lebhafte R. nebst beigefügter Großmutter. Durch die unverhoffte Befreiung aus dem
Nahrungsmittelverwertungsorgan besagten Wolfes bemächtigte sich bei genannten Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulässiges Lebensgefühl, dem sie durch groben Unfug, öffentliches Ärgernis erregenden Lärm und Nichtbeachtung diverser anderer Polizeiverordungen Ausdruck verliehen, was ihre Haftpflichtigmachung zur Folge hatte.
Der Vorfall wurde von den kulturschaffenden Gebrüdern Grimm zu Protokoll genommen und starkbekinderten Familien in Märchenform zustellig gemacht. Wenn die oben aufgeführten Personen nicht durch Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen sind, sind dieselbigen derzeitig noch lebhaft.
Rotkäppchen auf Amtsdeutsch
Im Kindsfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte, noch unbeschulte Minderjährige aktenkundig, welche durch ihre unübliche Kopfbekleidung gewohnheitsrechtlich Rotkäppchen genannt zu werden pflegt.
Der Mutter besagter R. wurde seitens ihrer Mutter ein Schreiben zustellig gemacht, in welchem dieselbige Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebedürftigkeit machte, der Großmutter eine Sendung von Nahrungs- und Genußmittel zu Genesungszwecken zuzustellen.
Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassen der Waldwege auf Kreis- und Bezirksebene belehrt. Dieselbe machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffällig und begegnete beim Übertreten des amtlichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in gesetzwidriger Amtsanmaßung Einsicht in das zu Transportzwecken von Konsumgütern dienende Korbbehältnis und traf in Tötungsabsicht die Feststellung, daß die R. zu ihrer verschwägerten und verwandten, im Baumbestand angemieteten Großmutter eilend war.
Da wolfsseits Verknappung auf dem Ernährungssektor vorherrschend war, faßte er den Entschluß, bei der Großmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprachig zu werden. Weil dieselbige wegen Augenleidens arbeitsunfähig geschrieben war, gelang dem in Freßvorbereitung befindlichen Untier die Täuschungsabsicht, worauf es unter Verschlingung der Bettlägerigen einen strafbaren Mundraub zur Durchführung brachte.
Ferner täuschte das Tier bei der später eintreffenden R. seine Indentität mit der Großmutter vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch Zweitverschlingung der R. seinen Tötungsvorsatz unter Beweis.
Der sich auf einem Dienstgang befindliche und im Forstwesen zuständige Waldbeamte B. vernahm Schnarchgeräusche und stellt deren Urheberschaft seitens des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, das dortseits zuschlägig beschieden und pro Schuß bezuschußt wurde.
Nach Beschaffung einer Pulverschießvorrichtung zu Jagdzwecken gab er in wahrgenommener Einflußnahme auf das Raubwesen einen Schuß ab. Dieser wurde in Fortführung der Raubtiervernichtungsaktion auf Kreis- und Bezirksebene nach Empfangnahme des Geschosses ablebig. Die gespreizte Beinhaltung des Totgutes weckte in dem Schußgeber die Vermutung, daß der Leichnam noch lebendes Menschenmaterial beinhalte.
Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines einseitig angeschliffenen und mit Spitze und Handgriff versehenen Stück Bandstahl den Kadaver zur Totvermarktung und stieß hierbei auf die noch lebhafte R. nebst beigefügter Großmutter. Durch die unverhoffte Befreiung aus dem
Nahrungsmittelverwertungsorgan besagten Wolfes bemächtigte sich bei genannten Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulässiges Lebensgefühl, dem sie durch groben Unfug, öffentliches Ärgernis erregenden Lärm und Nichtbeachtung diverser anderer Polizeiverordungen Ausdruck verliehen, was ihre Haftpflichtigmachung zur Folge hatte.
Der Vorfall wurde von den kulturschaffenden Gebrüdern Grimm zu Protokoll genommen und starkbekinderten Familien in Märchenform zustellig gemacht. Wenn die oben aufgeführten Personen nicht durch Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen sind, sind dieselbigen derzeitig noch lebhaft.
Martin_K - 07. Nov '07
lol, das ist gut!
"Wenn die oben aufgeführten Personen nicht durch Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen sind, sind dieselbigen derzeitig noch lebhaft."
Da fehlen aber die großen Augen und so
"Wenn die oben aufgeführten Personen nicht durch Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen sind, sind dieselbigen derzeitig noch lebhaft."
Da fehlen aber die großen Augen und so
Tango - 07. Nov '07
NilsFischer - 07. Nov '07
*lach* ist gut die geschichte!
noch kein beitrag von dir, heute? bist du krank Sascha ;O)
ok, war spaß! *g*
noch kein beitrag von dir, heute? bist du krank Sascha ;O)
ok, war spaß! *g*
EMINEMXXL - 07. Nov '07
So! erster beitrag für heute abend; zufrieden nils ? ;O)
hab keine zeit, bin grad in nem schachspiel vertieft... :-)))
hab keine zeit, bin grad in nem schachspiel vertieft... :-)))
NilsFischer - 07. Nov '07
jo, zufrieden :-)) wollte nur hören ob du noch lebst *g*
EMINEMXXL - 07. Nov '07
Alles OK Kumpel, danke der nachfrage :O)
JimDavis - 07. Nov '07
also Nils!
wenn du ihn jetzt nicht angesprochen hättest, wäre es "eventuell"
der erste tag gewesen ohne einen eminem beitrag. das wäre zwar sehr schade gewesen, aber das wollte ich eigentlich in meinem kalender dick anstreichen ;o))
und zu der geschichte, ist lustisch ;-))
wenn du ihn jetzt nicht angesprochen hättest, wäre es "eventuell"
der erste tag gewesen ohne einen eminem beitrag. das wäre zwar sehr schade gewesen, aber das wollte ich eigentlich in meinem kalender dick anstreichen ;o))
und zu der geschichte, ist lustisch ;-))
EMINEMXXL - 07. Nov '07
*lach* also jetzt muss ich aber wirklich lachen ;-)
ich will einfach nur mal in ruhe schach spielen. bin weder krank, und auch sonst fehlt mir nix ;-)))
also jungs, man sieht sich ;o))
ich will einfach nur mal in ruhe schach spielen. bin weder krank, und auch sonst fehlt mir nix ;-)))
also jungs, man sieht sich ;o))
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