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Wann kann man einen Hauptschüler von der Schule schmeißen?

Fimir - 08. Jul '12
Meine Mutter arbeitet für das Jugendamt an einer baden-württembergischen Hauptschule, die einen Problemschüler hat, der immer wieder beleidigt und auf Mitschüler einschlägt. Zudem setzt er immer wieder den Rollstuhl eines behinderten Mitschülers außer Gefecht.

Kann mir jemand sagen, wann man so einen Schüler der Schule verweisen kann? § 90 SchG habe ich schon gelesen, ist aber kaum hilfreich. Der Schüler war vor zwei Wochen auch schon für vier Schultage vom Unterricht ausgeschlossen.
rd.49 - 08. Jul '12
Wenn seine HS die Sprengelschule ist, warten bis er die Schulpflicht (9 Jahre) erfüllt hat und die Schulzeitverlängerung verweigern.

Wenn es so massiv ist, vielleicht auch mal die Polizei einschalten (Körperverletzung, Sachbeschädigung) ...

Alternativ einen Lehrer finden, der nicht mehr dort unterrichten will, der soll ihm eine ballern.

Eigentlich soll das Von-der-Schule-werfen ja gar nicht passieren, weil man erwartet, dass die Lehrer so einen Hanswurst im Griff haben ...

Resignierende Grüße
rd.49
Fimir - 08. Jul '12
"Eigentlich soll das Von-der-Schule-werfen ja gar nicht passieren, weil man erwartet, dass die Lehrer so einen Hanswurst im Griff haben ..."

Na ja, was soll ein Lehrer machen, wenn sich ein Schüler trotz Strafarbeiten, Nachsitzen etc. einfach nicht zusammenreißen will? Die Prügelstrafe gibt es ja (zum Glück) nicht mehr.

Daher meine Frage, wann sozusagen "das Maß voll ist".
rd.49 - 08. Jul '12
Ich weiß nicht genau, wie das in BW ist, in BY gibt es da eine festgelegte, gesteigerte Abfolge von Maßnahmen ...
Beule - 08. Jul '12
..."schmeisst ihn in den See" ;-)

aber mal im Ernst, in solch einem Fall ("resistenter Vollidiot") müsste man einfach mal den entsprechenden Schüler auf dem Schulhof an den Pranger stellen...ich denke, das wird auch ihm nicht egal sein (naja, oder grad :( ).
Schulverweis müsste doch eigentlich möglich sein, oder? Was soll man sich denn noch alles gefallen lassen.

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, warum er so ist wie er ist?!

Auch die Lehrer an der Rütli-Schule könnte man mal interviewen...die wissen bestimmt, wie man mit so einem umgeht...
theoretiker1 - 08. Jul '12
gibts da generelle unterschiede zwischen hauptschulen und zB ein gymnasium??
gruß
rd.49 - 08. Jul '12
Ja, weil die Hauptschule die letzte Instanz ist.

Vom Gymnasium kannst Du Ihn einfach feuern, dort ist er (von Schulseite aus gesehen) freiwillig; es gibt ja noch andere Schulen, die ihn nehmen können (bzw. eine, die ihn letztendlich nehmen muss).

Bei Hauptschulen ist das nicht so, die müssen ihn bis zur Ableistung der Schulpflicht nehmen und durchschleifen.
Es sei denn, er hat bei einer sprengelfremden Hauptschule einen Gastschulantrag gestellt, die kann ihn dann rauswerfen und ihn an die Sprengelschule zurückschicken.

Der Schulsprengel ist das schulamtlich festgelegte Gebiet in einer Stadt, innerhalb dessen alle Kinder und Jugendlichen, die dort wohnen, die Sprengelschule (1 x Hauptschule, 1 x Grundschule) besuchen müssen. Ausnahmen sind auf Antrag möglich.

Für Realschulen und Gymnasien und alle weiteren Schulen (auch Private) gibt es das nicht. Da ist es ja nicht notwendig, man braucht ja nur eine Grund- und eine Hauptschule um seine Schulpflicht abzuleisten. Also muss je eine im Gebiet festgelegt werden.

So ist es zumindest – grob betrachtet – in BY.

Schulfremde Grüße
rd.49
coffee_tea - 08. Jul '12
Bestimmt wird sich ne Lösung finden von der Schule aus :-)
Ein Schulverweis ist immer eine schlechte Lösung.

Es gibt Spezialisten die dann solche Kinder wieder auf einen geordneten Weg bringen. Das braucht eben seine Zeit.

Gruß
theoretiker1 - 08. Jul '12
ahh.... ok dank dir;)
rd.49 - 08. Jul '12
Bei manchen hilft nur abwarten.

Die Schulen haben über die entsprechenden Gesetze einen vorgezeichneten Weg, an dessen Ende der Schulverweis steht. Der generelle Ausschluss vom Unterricht ist schon einer der letzten anwendbaren Schritte.

Meist sind die Ansätze zu realitätsfremd (auf die Lebensumstände der Kinder bezogen). Und Zeit haben diese Kinder leider nicht, die fallen mit fünfzehn aus der Schule und haben vielleicht nicht mal die neunte Klasse besucht, geschweige denn abgeschlossen.

Was sollen die denn machen??

Auf der anderen Seite hat nicht jedes Kind einen Schulabschluss verdient (so wie das die Politik propagiert), sondern lediglich die Chance auf den Abschluss. Wenn das Kind in neun Jahren nicht verstanden hat, dass es den benötigt, dann …

Ehrliche Grüße
rd.49
Cinderella - 08. Jul '12
Hallo,
wie du beschreibst geht es hier um (wiederholte) Körperverletzung und Sachbeschädigung, welche bisher mit keinerlei Maßnahme in den Griff zu bekommen waren?
Diese sollten am besten auch zur Anzeige gebracht werden.

Sämtliche Regel-- Schulen -somit sogar schon die Grundschule!- bis ins Gynasium, müssen dies nicht dulden! (§90, 1-9)
Auch haben Gymnasien die selbe Abfolge an Maßnahmen, was bedeutet, dass man von diesen Schulen genauso leicht bzw schwer "fliegen" kann.

§90 sieht stufenweise Maßnahmen vor, welche sich von der Schulbehörde,sogar auf sämtliche Regelschulen des Bundeslandes ausdehnen lassen! (§90 ,5)

Einzige Ausnahme sind hier Sonderschulen, welche die "letzte Instanz" darstellen und von denen kein Schüler dauerhaft ausgeschlossen werden kann.

Die Schulbehörde ist über Maßnahmen zu informieren und ab dem wiederholten Verweis auch das Jugendamt.

Erziehungsberechtigte können bei Androhung des Ausschlusses beantragen, dass die Schulleitung zuvor den Schulausschuss anhört.

Anhören ist nicht mit Zustimmung gleichzusetzen und somit meist überflüssig ,
es sei denn, es würde bloße Willkür von Seiten der Schule unterstellt.

Bereits verhängter Ausschluss wird auch durch Widerspruch nicht mehr ausgesetzt.

Ist denn der Schulpsychologische Dienst schon involviert?

schule-bw.de/schularten/sonde..
awar - 08. Jul '12
Ich beantworte die Frage mal mit einer Frage. Warum tut er das? Entweder ist der Typ überfordert, dann kann er nur noch in eine Sonderschule gehen, weil er dann was ganz besonderes ist. Oder aber auch, der Typ ist unterfordert und braucht eine bessere Schule, wie z.B. die Mittelschule. Ist sich denn mit dem mal unterhalten worden? Ich muss euch sagen, ich weine der DDR keine Träne nach, aber das hatten die besser im Griff. Wenn einer so wie beschrieben reagierte, dann passierte folgendes:

1; Es gab einen Tadel der vor der Klasse ausgesprochen wurde. Die Eltern mussten den beide unterzeichnen. Dann kam der 2te Tadel. Der war schon was härter. Im Vergleich zum 1ten wurde dieser dann in der Klasse mit allen diskutiert.

Wenn das nichts half kam ein Verweiß auf den Jenigen zu. Dieser wurde vor ALLEN Schülern der gesamten Schule via Appell ausgesprochen. Jeder, ja Jeder wusste jetzt, was das für einer ist. Half dies dann immer noch nicht wurde man Zwangsversetzt. Man kam in eine Schule, welche mehr als 20 km entfernt war.
Wenn dort dann der Jenige immer noch Mist verzapft, dann ging’s in den Jugendwerkhof oder ins Kinderheim für Schwererziehbare. Das kam aufs Alter an.
Dort ging es sehr rau und unmenschlich zu. Und da baute keiner mehr irgendwelchen Mist.
Alle Schritte sind mit den Eltern besprochen worden und bedurften deren Unterschrift.
Heute haben die Schüler scheint’s alle eine schlechte Kindheit gehabt oder stehen unter Drogen.
Fimir - 08. Jul '12
Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge! Ich greife mal ein paar Punkte heraus:

"Auch die Lehrer an der Rütli-Schule könnte man mal interviewen...die wissen bestimmt, wie man mit so einem umgeht..."

Wohl eher nicht, sonst hätten sie nicht so verzweifelt nach Hilfe geschrien.

"Vom Gymnasium kannst Du Ihn einfach feuern, dort ist er (von Schulseite aus gesehen) freiwillig; es gibt ja noch andere Schulen, die ihn nehmen können (bzw. eine, die ihn letztendlich nehmen muss).

Bei Hauptschulen ist das nicht so, die müssen ihn bis zur Ableistung der Schulpflicht nehmen und durchschleifen."

Sollte dem so sein (es wurde ja auch schon widersprochen), wäre ich für die entsprechende Rechtsnorm dankbar. Aus dem Schulgesetz ergibt sich diese Unterscheidung nämlich nicht.

"Es gibt Spezialisten die dann solche Kinder wieder auf einen geordneten Weg bringen.
Ist denn der Schulpsychologische Dienst schon involviert?"

Ein Schulsozialarbeiter hat sich mehrere Wochen mit der gesamten Klasse beschäftigt, der Erfolg war gleich null.

"Diese sollten am besten auch zur Anzeige gebracht werden."

Werde ich anstoßen, auch im Hinblick auf die Dokumentation der Vorfälle.

"Ist sich denn mit dem mal unterhalten worden?"

Weiß ich nicht, allerdings sind die Lehrer mit der Klasse ohnehin überfordert bzw. können kaum auf jeden eingehen. Ein Schüler beispielsweise stößt immer wieder mal seltsame Schreie aus, einfach so. Vermutlich liegt es daran, dass sich im wahrsten Sinne des Wortes kein Mensch für ihn interessiert, auch zu Hause nicht.
Ein anderer hat eine offensichtliche Wachstumsstörung und die gleichgültigen Eltern gehen mit ihm einfach nicht zum Arzt, obwohl die Schule sie deswegen schon zwei Mal kontaktiert hat...mit Hormonen kann man das Leid ja etwas lindern.

Vor diesem Hintergrund geht es vor allem darum, dass in der Klasse keine Gewalt herrscht.
Taxler - 08. Jul '12
Weiß deine Mutter davon, dass du einen ihrer Fälle hier im Schachforum zur Diskussion stellst?
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass sie sich in Sachen Mittel und Wege bei einem solchen Fall gewiss besser auskennt, als die Chessmail-Gemeinde (falls jemand hier diesbezüglich doch tatsächlich ein Experte sein sollte, möge er mir verzeihen)
Cinderella - 09. Jul '12
Hi,
nun Fimir hat weder Schule/Ort noch Klasse oder Namen genannt.

Außerdem; wieso sollte/muss sich eine vom Jugendamt angestellte Betreuerin, die beispielsweise für den Rollstuhlfahrer als Schulbegleiterin eingesetzt wird, zwangläufig auch mit dem Schulgesetz auskennen?
Muss sie eben nicht!

Sie wird wohl diese Zustände miterleben und sich fragen, weshalb die Schule nichts dagegen unternimmt.
So jedenfalls kam die Frage bei mir an.


Gruß
blaessupp - 09. Jul '12
was ich mit "Schwehrerziehbaren" gemacht habe: Bergtouren. Habe eine Route ausgesucht, bei der kein Heimkommen bis am andern Morgen möglich war. Kein Trinken, kein Essen mehr und dazu die Dunkelheit und kein Schutz vor Gewitter und die nächtliche Kälte. Das hat meistens geholfen. Einige, mit denen ich noch Kontakt habe, erzählen immer wieder von diesem "Erlebnis" und fluchen über mich. Aber geholfen hat's.
Man kann auch die Schuhe mal den Berg hinunterwerfen...... er holte diese gerne nach wenigen Metern barfuss auf dem kantigen Gestein, derweil wir weitergingen und dann doch auf ihn warteten......
rd.49 - 09. Jul '12
Dem Beitrag kann man nur zustimmen.

Ergänzend aber noch zwei Anmerkungen:

– das was ich mit "aussitzen" meinte, ist in § 75 (2) und (3) geregelt.
– natürlich sind die Maßnahmen nicht auf irgendwelche Schulformen beschränkt, aber eine höhere Lehranstalt (um es mal mit den Worten von Dr. Gottlieb Taft zu sagen) tut sich einfacher, einen Schüler auf die Straße zu setzen, als eine Hauptschule. Da geht es im realen Leben manchmal schneller, es auszusitzen und die Schulzeit nicht zu verlängern, als ihn (gegen den Widerstand der Eltern, die auch schon mal mit Anwalt aufkreuzen ...) auf die Sonderschule zu komplimentieren.
Wenn ein Schüler vom Gymnasium auf die Real- und von der auf die Hauptschule durchgereicht wird, dann überlegt man sich in der Konferenz, ob man den noch ein halbes Jahr erträgt und dann die Schulzeit nicht verlängert oder ob man zum Halbjahr seines letzten Schuljahres mit dem Prozess "Rauswurf auch aus der Hauptschule" beginnt. Mit den ganzen Ferien und hier und da einem Unterrichtsausschluss ist er nämlich nicht mehr häufig da ...

Ich bin kein Lehrer, bin aber froh um jeden, den wir haben und grüße alle
rd.49

P.S.: Einer meiner Grundschullehrer sagte (noch in den 1980ern) immer, wenn einer die Hausaufgaben vergessen hatte, in vollkommen ruhigem Ton: "Ich wünschte die Prügelstrafe würde wieder eingeführt." Es hat sich kein Elternteil beschwert, denn die haben 25 Jahre vorher auch bei ihm gesessen ...
rd.49 - 09. Jul '12
Und das
Man kann auch die Schuhe mal den Berg hinunterwerfen...... er holte diese gerne nach wenigen Metern barfuss auf dem kantigen Gestein, derweil wir weitergingen und dann doch auf ihn warteten......
im Lande Dunants. Unglaublich!

(^_^)

In Genf konvenierende Grüße
rd.49
concerti - 09. Jul '12
Wohl wahr.
In Deutschland wird gerade der Warnschußarrest eingeführt. Der soll jugendlichen Tätern vor Augen führen, was getan und was droht. Kann sinnvoll sein.
Als ich mit 13 für 20 Pfennig Pfeilschenpastillen geklaut hatte, wurde ich von der Polizei in der Mittagszeit zu Hause abgeliefert. Mein Vater war begeistert!
Für mich war es ein Warnschuss!

Aber alles mit Maß!
blaessupp - 09. Jul '12
mit den Worten..... Du ärgerst mich und viele von Deinen Kollegen. Jetzt ärgere ich Dich mal!
Ueber einen schmalen Grat zu queren war für die meisten auch ein Schlüsselerlebniss. Znünirast mit den Beinen im Leeren und Hinten nichts zum Anlehnen... aber tief Unten (ca 1'000 m) ein blauer See. Von der Gegenseite das Gebimmel von der Alp. Kühe noch erkennbar. Dann: So und jetzt Uebernachten wir hier. Machte eine Abstimmung ob OK? Keiner war dafür. Also gings weiter. Ich muss Lachen, wenn ich zurückdenke und mir die Gesichter wieder vor Augen führe.
concerti - 09. Jul '12
Du scheinst ein guter Pädagoge zu sein.....
dirledom - 09. Jul '12
Ja, denke ich auch. Geht den menschen die achtung vor ihren lehrern verloren verlieren se auch das augenmaß für ihr eigenes handeln verloren.
Fimir - 09. Jul '12
"Weiß deine Mutter davon, dass du einen ihrer Fälle hier im Schachforum zur Diskussion stellst?"

Ja. Ansonsten wurde Deine Frage eigentlich schon recht gut beantwortet. Die Schweigepflicht meiner Mutter beschränkt sich auf einen einzigen Schüler, über den ich entsprechend wenig weiß.
blaessupp - 09. Jul '12
Du bezweifelst das? Ich auch! Aber manchmal nützen nur akrobatisch-unbürokratische Stücke! und das war noch vor 30 Jahren, auch zu beachten! Heute müsste ich das Händy runterwerfen! Ach nein, denn dann fliegt meines bei nächster Gelegenheit auch.
frosti_55 - 10. Jul '12
Garnicht, schmeist ihn eine Schule raus, muss ihn eine andere aufnehmen, solange er die Pflichtschuljahre nicht abgesessen hat.
Fimir - 10. Jul '12
Ja, aber Hauptsache die eine Schule wird ihn los. :-)
apeman - 10. Jul '12
...

vielleicht sollte man eher mal überlegen inwiefern der junge Mann Unterstützung bei der Lebensführung haben könnte, sprich - einen gesetzlichen Betreuer - wenn er so unzugänglich ist, entledigt sich jede Schule indem sie ihn an die nächste abgibt, an der Situation wird sich aber nichts ändern.

An der Schule deiner mutter gibt es sicherlich einen Schulsozialarbeiter, der mal mit dem zuständigen Amtsgericht, Abteilung Betreuungen Kontakt aufnehmen und sich informieren kann, wenn der Schüler eine Gefahr für sich und andere ist, ist die typische Pflicht Schullösung "Aus den Augen, aus dem Sinn" doch recht Verantwortungslos, wie ich finde.

Gruß,

apeman.
blaessupp - 10. Jul '12
....aus diesem verschissenen Alltag herausnehmen und in eine ganz andere Si tuation stellen. Würde ihn am liebsten ans Seil nehmen. Dann einen tollen Hund als Begleiter. Den muss er füttern, der Hund wird zutraulich und mit fragenden Blicken den Jungen für sich einnehmen. Dann Streicheleinheiten und die Kameradschaft kann wachsen!
apeman - 10. Jul '12
Naja, das ist natürlich auch was feines - aber weniger realistisch umzusetzen, denke ich.
Ich finde es immer sehr schade dass an den Schulen mittlerweile eine Problemverlagerung stattfindet anstatt eine Lösungsorientierte Handlungsweise.
Natürlich kann die Lehrerin, auch wenn sie Pädagogin ist, bei bestimmten Schülern an Grenzen stossen.
Aber gerade in good old Germany ist es in Mode gekommen dann völlig geradlinig den Menschen zu verdrängen, im wahrsten Sinne des Wortes, als nach Strategien ausserschulischer Problemorientierung zu suchen.
Der Junge fliegt von der Schule, kommt in die nächste, da dürfen sich dann die nächsten resignierten Pädagogen an ihm aufreiben bis alle schreien "wir wollen den nicht mehr hier" und so weiter.....es gibt vielfältige Vernetzungsmöglichkeiten mit den Psycho-Sozialen Diensten der Gemeinde und dass sollte an Schulen bekannt sein.
apeman - 10. Jul '12
Allein schon der Text "Wie kann man einen Hauptschüler von der Schule schmeissen"
hört sich schon eher nach nem schlechten Witz an.
Die gerechtfertigte Frage wäre:
Welche ausserschulische Hilfestellung kann man einem hochagressivem Schüler der kurz davor ist seine Schullaufbahn in den Sanbd zu setzen geben, wenn alle schulischen Mittel fehlschlagen...:-)
Fimir - 11. Jul '12
Die Möglichkeit des Schulverweises ist aber geltendes Recht. Da müsstest Du Dich beim Gesetzgeber beschweren. Wenn der eine Option vorsieht, muss sie auch genutzt werden können.

Ansonsten müssen Schulen wie andere Behörden auch den Grundsatz beachten, dass das Gemeinwohl vor Einzelinteressen kommt. Oder soll sie warten, bis der eine Schüler sich VIELLEICHT bessert, aber die Mitschüler weitere Verletzungen haben und kaum etwas lernen konnten, weil sich ständig alles um diesen einen Schüler dreht? Von den seelischen Folgen mal ganz abgesehen...
concerti - 11. Jul '12
Das Jugendamt ist Teil der Stadtverwaltung wie auch das Rechtsamt oder Ordnungsamt. Die können und sollten Auskunft gegen einer Mitarbeiterin des Jugendamtes. Jedenfalls können sie Auskunft organisieren.
apeman - 11. Jul '12
Das geltendes Recht in der BRD nicht immer ganz so toll ist wie man erwartet, konnte man z.B. daran ersehen, dass die BRD Jahrzehnte gebraucht um den Einwilligungsvorbehalt bzgl. der Kinderrechtskonvention wieder auszuräumen...
Aber das nur nebenbei - ein Schulverweis ist natürlich sehr sehr einfach für alle Beteiligten und ich bin mir sicher dass da von allen Seiten Zustimmung kommt.

Vergessen wir aber nicht, dass die Lehrer und wie gesagt der Schulsozialarbeiter es in der Hand haben, unabhängig bvon einem Schulverweis, andere Stellen einzuschalten und Ressourcen ausserhalb der Schule zu mobilisieren.
Dass dies an den meisten staatlichen Schulen gerne in Vergessenheit gerät, beziehungsweise dass da jeder gerne die Probleme zum nächsten schiebt ist mir aus einer Forschung zu genau diesem Thema - Netzwerkbildung an Schulen - ausgiebig bekannt.

Für mich persönlich spricht es nicht für die Schule, wenn sie so wenig Ahnung haben, dass der Sohn der Lehrerin im Schachforum nach Ratschlägen zu diesem Thema sucht.

Wie bereits gesagt - das Problem ist nicht gelöst, wenn der Schüler an anderen Schulen weiter prügelt...
dannhat die jetzige Schule nen Haufen Arbeit nicht gemacht/ von sich geschoben, auf Kosten der nächsten.
und dieses Handeln finde ich der Gesellschaft gegenüber noch viel unsozialer
Laskerfan - 11. Jul '12
Zitat:
"Für mich persönlich spricht es nicht für die Schule, wenn sie so wenig Ahnung haben, dass der Sohn der Lehrerin im Schachforum nach Ratschlägen zu diesem Thema sucht."

...seit wann arbeiten denn Lehrer für das Jugendamt an einer Schule...?

Fimir schrieb im Ausgangsbeitrag:
"Meine Mutter arbeitet für das Jugendamt an einer baden-württembergischen Hauptschule..."
apeman - 11. Jul '12
Auweia, da hab ich mich ja mächtig verlesen...danke für den Hinweis.
Das finde ich sogar ungleich schlimmer.
Fimir - 11. Jul '12
Es kann nie schaden, sich aus zahlreichen Quellen zu informieren. :-)
apeman - 11. Jul '12
...
Fimir, ganz ehrlich - nix gegen Dich, aber ich finde das Thema - so wie dargestellt sauschwierig.
Natürlich wird jeder sagen, der muss weg - stimmt ja auch, wenn er andere gefährdet. Aber dass er in ein enetzwerk eingebunden werden muss, dass ihn reguliert ist auch klar. Ist der noch sehr jung?
Fimir - 11. Jul '12
14, also schon strafmündig.
Laskerfan - 11. Jul '12
Jetzt hör' doch bitte einmal auf mit diesen markanten Hinweisen wie z. B. "strafmündig" o. ä. - das vergiftet doch nur die weitere Diskussion oder die weiteren Antworten und provoziert etwas, das seinerzeit im "Wilden Westen" als Lynchjustiz bezeichnete.

Wenn Du hier nach hilfreichen Hinweisen suchst, kannst Du auch in der Rubrik "Leserbriefe" der "**ld-Zeitung" nachfragen.

Ich finde, es ist gut. Und ich bin sehr sicher, dass an notwendiger Stelle bereits diese Problematik erörtert, vielleicht sogar eine Lösung gefunden wurde. Vielleicht gibt es tatsächlichLösungen, von denen weder Du noch Deine Mutter wissen.

Stelle die Schule doch nicht immer als ein Häuflein ahnungsloser, planloser Dilettanten dar...

Ich werde mich nicht weiter an einer solchen Diskussion beteiligen, die in meinen Augen nur dazu dient weiter aufzuheizen. -----> Punkt für mich!

37 Antworten in knapp drei Tagen zu einer provokant formulierten Frage reichen zur Meinungsbildung aus.
Knuddel - 11. Jul '12
Ich glaube nicht, daß er der einzige Problemschüler an dieser Schule ist! Würde mich wundern.
Aber , den Rollstuhl eines Behinderten außer Gefecht setzen, das sehe ich als Straftat.
Fimir - 11. Jul '12
"Stelle die Schule doch nicht immer als ein Häuflein ahnungsloser, planloser Dilettanten dar..."

Ich finde nicht, dass ich dergleichen behauptet habe. Aber von mir aus ist`s gut, weitere hilfreiche Infos dürften ja nicht mehr kommen.
coffee_tea - 13. Jul '12
Falsch eine Chance auf den Abschluss ist zu wenig.
Wenn ein Mensch in 9 Jahen nicht versteht, dann liegt das an seiner Umgebung.

Wenn ein Mensch mit Hunden aufwächst wird es nicht anfangen Englisch zu reden oder aufrecht laufen.

Daran liegt ein Gesellschaftlicher großer denk Fehler.

Wir lernen durch gegenseitiges imitieren ->ausprobieren-> lernen> > Probleme >weiterentwickeln>lösen

erst wenn diese ersten 3 völlig verschiedenen Aspekte durchläuft kann man etwas.


Bsp. Gewalt, ausführen, Gewohnheit, -->Rückkehr Gewohnheit> ausführen> kein Gewalt

Gruß
rd.49 - 14. Jul '12
Ich kann doch nicht jedem einen Abschluss versprechen oder gar zuerkennen, unabhängig davon, ob er ein gewisses Maß an Leistung erbracht hat oder nicht!

Dass er irgendwann in der Leistungsgesellschaft Fuß fassen muss, muss er/sie alleine erkennen, es hilft nichts, wenn Mama und Papa das vorbeten

Wenn einer neun Jahre in der Volksschule sitzt und nichts (!) tut, außer andere zu verprügeln, dann kann ich ihm keinen Schulabschluss dafür geben. Was wäre denn dann der von jemandem wert, der sich neun Jahre bemüht und sich damit einen Hauptschulabschluss verdient? Nichts!

Aber genau da liegt das Problem heute, die Schulabschlüsse werden zu erniedrigten Anforderungen hergegeben. Schau mal, was da teilweise für Vollpfosten in den Berufsschulen (Vor einem halben Jahrhundert konnten jedenfalls alle noch eine Kreisfläche berechnen!) sind und wer sich heute Student nennt (Da wusste jeder in einem technischen Studiengang, was a! bedeutet!). Mit dem Niveau, das noch vor ein paar Jahrzehnten vorhanden war, hat das nichts mehr zu tun.

Und den Fachkräftemangel, den ja niiiieeeemand hat absehen können (genauso wie die demographische Entwicklung!), mit diesem 8-Jahre-Durchpress-Abitur und dem Junggesellen-Hochschul-Abschluss zu bekämpfen, halte ich für völlig falsch! In der wirtschaftlichen Wahrnehmung sind diese Bachen – je nach Fachrichtung – so viel wert wie ein Meister, Techniker oder ein besserer Bauzeichner (den Du mit Hauptschulabschluss, Ausbildung und 3 Jahren günstiger und praxisorientierter heranziehen kannst als über FOS und FH).

Mit Schrecken beobachtende Grüße
rd.49
coffee_tea - 14. Jul '12
Ich habe hier schon einmal gesagt, dass ich der Meinung bin, dass die natürliche Aussortierung bzw. Ansammlung sein Sinn hat, in dem man nicht herumpfuschen sollte.
Wenn wir Zahlen betrachten und keine Menschen.
Ich habe mir ein paar Sachen notiert...
Doch, Theoretikern gibt man einen Abschluss sind aber Handwerklich so ungeschickt, dass sie sich mit gut bezahltem Geld ihre Leistungen zahlen.
Man gibt ein Abitur einem Abiturienten und viele wissen nicht wie man die Wäsche Bügelt...
--> Sprich man setzt voraus dass diese Leute schnell lernen.
(Weil diese Strategien entwickelt haben die Zielorientiert arbeiten)
Die Anforderungen sind deshalb nach unten geschraubt, weil sonst noch weniger einen Abschluss bekämen würden, der den Theoretikern, die Schuhe putzt.
Vollpfosten? ...immer mehr von den Vollpfosten werden von Arbeitgebern sortiert, freunde die zick Jahren in der Berufswelt kein Fuß fassen konnten, weil es Vollpfosten sind?, sind jetzt Gold wert.
Was bedeutet a und b und c und und und....
Ich hab erst letztens einen Lehrer angemacht, weil er diese Bedeutungen nicht verwendet in der Praxis, weil diese zur Lösung nicht wichtig sind...meinte er..
Sprich nicht die Schüler sind die dummen...die nichts mit a verbinden können wie zB. Höhe.
In der Hauptschule verspricht man jedem einen Abschluss,
je höher man kommt gibt es Abstufungen zu niedrigen Abschlüsse.


Was möchte damit zum Ausdruck bringen?

Das der Intelligenter Anteil gleich bleibt und die etwas langsame Gruppe sich vermehrt.
Meiner Meinung ist es falsch die Vorrausetzungen zu senken, dabei muss man aber voraussetzten dass die Schüler die Möglichkeit bekommen wenn diese lernen wollen auch ihnen die Möglichkeit zur Selbs Reflektion zu geben.

Das wird aber heut zu Tage Künstlich niedrig gehalten.

Und ich ärgere mich über eine Politik wie das der CDU wenn diese aus anderen Ländern Arbeiter anwirbt um hier zu Lande die Kosten niedrig zu halten.

Das ist eine Moralische Unverschämtheit.
coffee_tea - 14. Jul '12
Und zum Thema Prügeln....

Wie viele Studenten betreiben Sport?
Wie viele Judo Kendo Ju-Jutsu Boxen Schwimmen Leichtathletik Tennis ....Tai- chi

Wisst ihr wie viele Hauptschüler angeboten wird diese Sportarten zu lernen in ihren Schulen?
Es gibt jedes Jahr Schulmeisterschaften, wie viele Hauptschüler nehmen daran Teil?

Ich verteidige nicht die Aggression, aber jeder vernünftige Mensch sollte verstehen dass Ausgleich und seine Grenzen zu erkennen etwas wichtiges ist, und Menschen suchen so etwas. Gott sei Dank finden die Meisten Menschen einen Weg mit Regeln.

Gruß und ein schönen gewaltfreies Wochenende ;-)
Schachtuerke - 14. Jul '12
Was hast du gegen Theoretiker? Du präsentierst uns doch hier die ganze Zeit selbst Theorien! :-)
coffee_tea - 14. Jul '12
Ich hab nichts gegen Theoretiker, ich Lebe dieses Leben Schachtuerke, ich würde nichts sagen wenn ich es nicht selbst erleben würde :-)

Das alles was ich sage sind Fakten !
Und belegbar.
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